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AGB

Konditionen und Bedingungen xaxada AG

  • Preise: in Schweizer Franken exklusive 8.1% Mehrwertsteuer, excl. SWICO - Recycling Gebühren

  • Verfügbarkeiten und Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

  • Zahlung: 100% Vorauszahlung bei Neukunden 70% Vorauszahlung Bestandskunden 50% Vorauszahlung Behörden

  • Stundenansätze: Dienstleistungen nach Aufwand CHF 300.00 für Kader / Beratung / Projektleitung CHF 250.00 für System Engineer CHF 200.00 für Service Techniker und Support

  • Spesen: CHF 1.00 pro Kilometer CHF 30.00 pro Mittagessen / Abendessen Weitere Spesen wie Hotelübernachtungen, etc. je nach Projekt

  • Reisezeit: Die Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

  • Zuschläge:Ab 19:00 Uhr sowie an Samstagen: 50%An Sonn- und Feiertagen (National / Kantonal / Regional): 100%

  • Garantie Hardware: Gemäss Spezifikationen des Herstellers

  • Garantie Software: Gemäss Spezifikationen des Herstellers

  • Datensicherung: Der Kunde muss vor jeder Intervention der xaxada AG die Daten und Programme so absichern, dass bei einem Fehlverhalten durch den Dienstleistungserbringer diese Daten und Programme durch den Kunden wieder unbeschadet eingespielt werden können. xaxada lehnt jede Haftung für Daten und Programme ab.

  • Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Gegenstände Eigentum der xaxada AG. Die xaxada AG ist berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB ohne weitere Mitwirkung durch den Kunden am jeweiligen Wohn- bez. Firmensitz im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen und den Eigentumsvorbehalt dem Eigentümer der Liegenschaft, in welcher der Kunde die Gegenstände installiert hat, anzuzeigen. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises ist der Kunde nicht berechtigt, über die Gegenstände zu verfügen, insbesondere diese zu veräussern oder zu belasten.

  • Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Produkte – und Dienstleistungsbedingungen der xaxada AG

 

Vertragsgegenstand

  1. Als Kunden gelten juristische und / oder natürliche Personen, welche von xaxada Dienstleistungen und / oder Produkte beziehen.

  2. Integrierende Bestandteile jedes mit xaxada vereinbarten Dienstleistungs- und / oder Produktevertrages sind die vorliegenden „Allgemeinen Produkte – und Dienstleistungsbedingungen“.

  3. Nimmt der Kunde nebst den xaxada - Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selbst verantwortlich und der Kunde kann, tritt ein Schaden bei xaxada ein, direkt haftbar gemacht werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen.

  4. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechtes einzuhalten und die Lizenzbedingungen der Produktehersteller einzuhalten.

  5. xaxada verkauft dem Kunden Hardware, Software, Dienstleistungen, Zubehör, Einführung und Schulung (im folgenden gesamthaft auch als Gegenstände bezeichnet).

  6. Diese „Allgemeinen Produkte – und Dienstleistungsbedingungen“ gelten auch für mündliche Bestellungen und andere Verträge.

 

Erfüllungsort, Übergang von Nutzen und Gefahr

  1. Erfüllungsort für Leistungen und Produkte von xaxada ist das Geschäftsdomizil der xaxada in Zuchwil. Wird nichts Anderes schriftlich vereinbart, so gehen Nutzen und Gefahren am Erfüllungsort auf den Kunden über.

  2. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn die Lieferung franko erfolgt.

  3. xaxada ist zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Der Kunde hat solche Teillieferungen entsprechend ihrem Umfang zu bezahlen.

 

Verrechnungsverbot

  1. Die Verrechnung von irgendwelchen Gegenforderungen des Kunden mit Forderungen von xaxada aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen.

 

Installationen

  1. Der Kunde sorgt auf seine Kosten für die Installationseinrichtungen und ist für die erforderlichen Vorarbeiten besorgt, damit die Installation unbehindert begonnen und durchgeführt werden kann.

  2. Wird die Installation durch den Kunden verunmöglicht, so sind alle anfallenden Kosten vom Kunden zu tragen.

  3. Kosten für Änderungen der elektrischen Ausrüstung zur Anpassung an Haus Vorschriften des Kunden oder an Vorschriften nationaler, kantonaler oder lokaler Institutionen gehen zu Lasten des Kunden.

  4. Alle Installationen und Installationsarbeiten gehen zu Lasten des Kunden. Es gelten die jeweiligen Stundensätze der xaxada.

  5. Für alle Schäden, die auf Nichtbeachtung durch den Kunden von Installationsvorschriften zurückzuführen sind, lehnt xaxada jegliche Haftung ab.

Beginn, Dauer und Beendigung des Produkte - und / oder Dienstleistungsvertrages

  1. Der Vertrag mit dem Kunden kommt zustande bzw. xaxada ist erst dann gebunden, wenn xaxada den vom Kunden rechtsverbindlich unterzeichneten Vertrag erhalten hat. Bei mündlich erteilten Verträgen muss der Akzept von xaxada erfolgen und xaxada legt den Beginn der Produktelieferung; respektive Dienstleistungsnutzung durch den Kunden, fest.

  2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, anderslautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten.

  3. Aus wichtigem Grund kann xaxada den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen.
     

Pflichten und Rechte von xaxada

  1. xaxada erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. xaxada kann keine Gewähr für die ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Kunden lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag, innerhalb der festgelegten Kündigungsfristen zu, sofern er xaxada über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung schriftlich zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen gelten nicht als Störungen.

  2. Die dem Kunden für die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellte Software, Anlagen und Geräte verbleiben im Eigentum von xaxada und der Kunde erhält hieran weder Verfügungs- noch Urheberrechte.

  3. Die Dienstleistungen stehen dem Kunden während den vertraglich geregelten Zeiten zur Verfügung.

  4. xaxada ist berechtigt dem Kunden ihren Mehr- bzw. Gesamtaufwand zu den aktuellen Ansätzen von xaxada in Rechnung zu stellen, welche ausserhalb des vertraglichen Dienstleistungsauftrages erbracht werden.

 

Pflichten und Rechte des Kunden

  1. Die in den Räumlichkeiten der xaxada eingestellten Güter sind durch den Kunden genügend zu versichern.

  2. Der Kunde verpflichtet sich, xaxada sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nicht-Verfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen, sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.

  3. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis, dass xaxada Informationen über ihn, namentlich Daten über Installationen, Kontaktpersonen des Kunden usw. an Dritte weitergeben kann, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch xaxada notwendig wird.

  4. Die vom Kunden beschafften Ausrüstungen und Produkte, welche xaxada für die Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, müssen den gesetzlichen Normen entsprechen. So müssen z.B. Softwareprodukte frei von Lizenzmängeln sein.

 

Dienstleistungskosten

  1. Die Vergütung für die von xaxada dem Kunden zur Verfügung gestellten Dienstleistungen richtet sich nach den jeweils aktuellen Preislisten von xaxada. xaxada kann die Dienstleistungskosten jederzeit unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf Monatsende anpassen. Der Kunde erhält bei jeder Anpassung zu seinen Ungunsten ein Rücktrittsrecht innerhalb von 30 Tagen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich ausschlisslich auf Dienstleistungen und nicht auf Produkte.

  2. Die Dienstleistungskosten werden dem Kunden wöchentlich oder monatlich in Rechnung gestellt. Die Dienstleistungskosten sind jeweils im voraus, netto zu bezahlen, wenn vertraglich nicht andere Zahlungsbedingungen festgelegt wurden. Es ist die auf der Rechnung genannte Bankverbindung vom Kunden für seine Zahlungen zu verwenden. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von xaxada gehende Spesen der Bank und Post werden dem Kunden mit der nächsten Dienstleistungskostenrechnung zusätzlich in Rechnung gestellt.
     

Haftung

  1. Der Kunde muss vor jeder Intervention der xaxada die Daten und Programme so absichern, dass bei einem Fehlverhalten durch den Dienstleistungserbringer diese Daten und Programme wieder unbeschadet eingespielt werden können. xaxada lehnt jede Haftung für Daten und Programme ab.

  2. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst xaxada jede Haftung für direkte und indirekte, bzw. Folgeschäden, als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus. Jegliche Schadensersatzpflicht zu Lasten xaxada, soweit gesetzlich möglich; wird hiermit wegbedungen.

  3. xaxada lehnt jede Haftung ab, wenn die Dienstleistungen durch höhere Gewalt verhindert wurden; dasselbe gilt für jeden anderen Hinderungsgrund, welcher unabhängig vom Willen der xaxada eintritt (Unterbrechung der Dienstleistung durch soziale Konflikte, Schäden, welche durch Naturkräfte oder verschuldete oder unverschuldete Mängel des von Dritten zur Verfügung gestellten Übermittlungsmaterials verursacht wurden oder Komplikationen infolge Änderungen der Zweckbestimmung einer Leitung durch den Carrier (z.B. Swissocm, Sunrise, etc.).

  4. Es ist Sache des Kunden, die sich in seinem Besitze befindlichen EDV-Anlagen und Geräte, welche für die xaxada Dienstleistungen benutzt werden, sowie die hierzu eingesetzten oder durch die xaxada Dienstleistungen erreichbaren Daten inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen und zu versichern. xaxada übernimmt in keiner Weise irgendwelche Haftung für Daten, Programme, Geräte und anderweitige Produkte. Der Kunde muss für die Handlungen der xaxada Mitarbeiter versichert sein, falls ein Schaden in Verrichtung der Arbeiten, welche für den Kunden oder für Dritte im Auftrag des Kunden erbracht werden, eintritt.

  5. Der Kunde haftet für den Inhalt der Mitteilungen, die er durch xaxada übermitteln oder verarbeiten lässt.

  6. Der Kunde bleibt für allfällige Schäden verantwortlich, welche beim Material entstehen, das er bei xaxada installieren liess.

  7. Der Kunde kann für alle Schäden, welche bei xaxada oder Dritten durch die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Vertrages mit der xaxada entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden.

 

Vertraulichkeitserklärung

  1. Beide Parteien verpflichten sich generell, als vertraulich bezeichnete Informationen keinem Dritten weiterzugeben, ausser die andere Partei erteilt ausdrücklich ihr Einverständnis, im besonderen ist der Inhalt dieses Vertrages sowie dessen Anhänge und Anlagen als vertraulich zu behandeln.

 

Kaufpreis, Zahlungskonditionen

  1. Der Kaufpreis und die Zahlungskonditionen für die Gegenstände sind in den Verträgen aufgeführt. Wird nichts erwähnt, so gilt: Preise verstehen sich unversichert ab Zuchwil rein netto, zahlbar innert 10 Tagen und bei einer Rabattgewährung sofort nach Fakturadatum ohne Skontoabzug. Bei Zahlungsverzug können zuzüglich 2 % Verzugszins pro Monat sowie Bearbeitungsspesen verrechnet werden. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen irgendwelcher Beanstandungen oder Garantieansprüchen zurückzuhalten. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung auf den Besteller über.

  2. Der Kaufpreis wird auch bei Annahmeverzug des Kunden fällig.

  3. Grundlage des vereinbarten Kaufpreises ist der Katalogpreis bei Vertragsabschluss. Sollte bis zur Ablieferung der Gegenstände eine Erhöhung des Katalogpreises erfolgen, so unterliegt der Kaufpreis einem entsprechenden Aufschlag. Das gleiche gilt sinngemäss für den Fall einer Senkung des Katalogpreises, sofern xaxada für die betreffenden Gegenstände in den Genuss einer Baisse-Garantie seitens ihres Lieferanten kommt.

  4. xaxada ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden vom Vertrag zurückzutreten und Rückgabe der Gegenstände zu fordern.

 

Zubehör

  1. Sämtliches Software-Zubehör und Verbrauchsmaterialien, welche auf den von xaxada gelieferten Systemen verwendet werden, müssen von xaxada vorgängig schriftlich akzeptiert werden. Andernfalls lehnt xaxada jegliche Haftungs- und Garantieansprüche ab.

 

Lieferfrist

  1. Die Angabe von Lieferfristen durch xaxada erfolgt nach bestem Ermessen; jedoch können Liefertermine bei unvorhergesehenen Ereignissen überschritten werden. Insbesondere berechtigen Bestriebsstörungen erheblichen Umfanges sowie ausserhalb des Einflussbereiches von xaxada liegende Hindernisse xaxada je nach Umfang der Zwangslage zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Verspätete Lieferungen berechtigen den Kunden nicht zu Vertragsrücktritt oder Schadenersatz.
     

Verzug

  1. Schadenersatzansprüche gegenüber xaxada infolge Lieferverzuges sind ausgeschlossen.

 

Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Gegenstände Eigentum von xaxada.

  2. xaxada ist berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB ohne weitere Mitwirkung durch den Kunden am jeweiligen Wohn- bzw. Firmensitz im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen und den Eigentumsvorbehalt dem Eigentümer der Liegenschaft, in welcher der Kunde die Gegenstände installiert hat, anzuzeigen.

  3. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises ist der Kunde nicht berechtigt, über die Gegenstände zu verfügen, insbesondere diese zu veräussern oder zu belasten.

 

Produkte Garantie

  1. Vom Datum der Lieferung an garantiert xaxada für die Dauer von 3 Monaten bzw. für bestimmte Hardware bis zu 1 Jahr, dass die Gegenstände bei normalem Gebrauch frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Die Garantiebedingungen und - dauer ist immer von der Herstellergarantie abhängig.

  2. Allfällige Beanstandungen des Kunden haben innerhalb der Garantiefrist schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels zu erfolgen. Vertragsrücktritt, Preisminderungen und Schadenersatzforderungen wegen allfälliger Mängel sind ausgeschlossen.

  3. Die Garantieansprüche des Kunden beschränken sich auf die kostenlose Behebung des Mangels durch xaxada, wobei xaxada entscheidet, ob der defekte Anlageteil repariert oder ersetzt werden soll. Kosten für Transport, Reise und Spesen übernimmt xaxada, sofern durch Wartungsverträge geregelt. Ansonsten muss der Kunde das defekte Teil bei xaxada in Zuchwil abgeben und wieder abholen.

  4. Nicht in den Garantieleistungen eingeschlossen sind insbesondere

    1. Behebung von Störungen, welche durch Eingriffe von nicht autorisierten Personen verursacht wurden;

    2. Mängel infolge Verwendung von nicht durch xaxada empfohlenem Software-Zubehör und Verbrauchsmaterial;

    3. Schäden infolge unsachgemässer Bedienung, Elementarschäden und Folgen von Stromausfällen.

  5. Jede weitergehende Haftung oder Verpflichtung für direkte oder indirekte Schäden im Zusammenhang mit dem Verkauf und dem Gebrauch der Gegenstände ist ausgeschlossen.

 

Übergabe

  1. xaxada übergibt dem Kunden die Hardware am Sitz der Gesellschaft in Wilen/Sarnen oder im Dienstleistungszentrum in Zuchwil

 

Versicherung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Gegenstände gegen alle Gefahren ausreichend zu versichern, solange er sie nicht voll abbezahlt hat. Hiermit tritt der Kunde xaxada die Leistungen des Versicherers ab. Die Abtretung ist beschränkt auf den vom Kunden noch zu entrichtenden Teil des Kaufpreises. xaxada ist berechtigt, jederzeit Einsicht in die vom Kunden abgeschlossene Versicherung zu nehmen.
     

Schlussbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen sowie die oben in Ziffer 1.2 erwähnten Dokumente regeln in Verbindung mit dem Dienstleistungsvertrag abschliessend die Rechte und Pflichten zwischen xaxada und dem Kunden.

  2. Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedensprachigen Versionen der einzelnen Vertragsdokumente ist einzig die deutschsprachige Version massgebend.

  3. Anwendbares Recht: Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht.

  4. Übertragbarkeit: xaxada kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.

  5. Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist Zuchwil - Solothurn. Es steht der xaxada indessen frei, den Kunden auch an seinem Wohn- bzw. Firmensitz vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

 

Nachträge: Sämtliche Nachträge bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages und sind nur gültig, wenn sie schriftlich abgefasst und von beiden Parteien rechtsgültig unterzeichnet sind.

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